Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung angeben?
Wenn beim Auszahlen bereits Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wurde, ist die Steuer damit grundsätzlich abgegolten – eine Angabe in der Steuererklärung ist dann nicht zwingend erforderlich. Eine freiwillige Angabe in der Anlage KAP kann sich aber lohnen: etwa, um deinen Sparer-Pauschbetrag zu nutzen oder – wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – über die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Diese Angaben sind keine Steuer- oder Rechtsberatung; für deine Situation wende dich bitte an einen Steuerberater.